Dies kann sich durchaus nachts, am Wochenende oder an einem Feiertag ereignen, wenn kein Anwalt über sein Büro zu erreichen ist.
Um dem betroffenen Bürger in einer solchen Situation die Möglichkeit zu geben, sich fachkundig durch einen Strafverteidiger beraten zu lassen, haben sich im Mai 2000 besonders engagierte Strafverteidiger der Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e.V. zusammengeschlossen, um im Landgerichtsbezirk Münster eine Strafverteidigung rund um die Uhr zu ermöglichen.
Damit steht dem Ratsuchenden jederzeit eine - oft entscheidende und wegweisende - „erste Hilfe” durch einen versierten Strafverteidiger zur Verfügung.
Ausserhalb der üblichen Bürozeiten von Rechtsanwälten können Sie sich telefonisch an den Strafverteidiger-Notdienst wenden.
Sie erreichen sofort über das Mobiltelefon den jeweils Bereitschaft habenden Strafverteidiger, mit dem dann das Verhalten in der jeweiligen Situation abgeklärt und das weitere Vorgehen besprochen werden kann.
Strafverteidiger-Notdienst im Landgerichtsbezirk Münster
Tel.: 0170 / 77 22 141
Der Strafverteidiger-Notdienst ist zu erreichen:
Montag bis Freitag von 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Tages
Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen durchgehend 24 Stunden